Lügen nach Auschwitz

Published in Jüdische Allgemeine (Berlin), 17 January 2008, p. 3 (PDF)

In Deutschland steht das Leugnen der Schoa unter Strafe. Und in anderen Ländern Europas? Eine Erkundungstour.

Großbritannien: Die Rechtslage zur Leugnung des Holocausts in England ist eindeutig: Sie ist nicht strafbar. Warum nicht, ist weniger klar. Während sich nämlich Holocaust-Leugner etwa in den Vereinigten Staaten auf das berühmte „First Amendment“, also den ersten Zusatz zur Verfassung, berufen können, fehlte es im Mutterland des Common Law lange an einer gesetzlichen Regelung der Meinungsfreiheit. Sie galt vielmehr als Kernbestandteil der englischen Verfassung, ohne dass dies jemals schriftlich hätte festgehalten werden müssen.

Das Recht hat im Common Law, wie dies der amerikanische Richter Oliver Wendell Holmes Jr. einmal formulierte, mehr mit Erfahrung als mit Logik zu tun. Und die englischen Erfahrungen mit der freien Meinungsäußerung haben über Jahrhunderte den Grundsatz beinahe schrankenloser Redefreiheit zementiert. Dass es seit wenigen Jahren ein formelles Menschenrechtsgesetz gibt, hat dies nur noch bekräftigt, aber an der rechtlichen Situation nichts geändert.

So kommt es, dass Holocaust-Leugner wie David Irving in England ihre Theorien verbreiten können, ohne dass es ihnen staatliche Stellen verbieten könnten. Die Engländer gehen damit auf andere Weise um. So hatte der High Court festgestellt, dass Irving als „Holocaust-Leugner“ bezeichnet werden darf und in einem spektakulären Verfahren Irvings Reputation nachhaltig infrage gestellt. Gleichzeitig wird Leugnern in den Medien des Landes keine Gelegenheit geboten, ihre kruden Positionen zu verbreiten.

Die englische Gesellschaft begegnet der Holocaust-Leugnung auf urbritische Art: mit den Mitteln der freiheitlichen Zivilgesellschaft.